Gesetze / Verordnung über die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

FinDAGKostV

§ 4 (weggefallen)

Bund

Für § 4 FinDAGKostV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 13