Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
FinAusglG2019DV 2§ 4 Außerkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.06.2026
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 vom 18. März 2019 (BGBl. I S. 341) tritt außer Kraft.