Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
FinAusglG2019DV 2§ 5 Inkrafttreten
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.06.2026
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft.