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§ 4 FinAusglG2019DV 2 — Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 25.06.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 vom 18. März 2019 (BGBl. I S. 341) tritt außer Kraft.