Gesetze / Feinoptikerausbildungsverordnung
FeinOAusbV§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Stand: 01.08.2024
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.