Gesetze / Feinoptikerausbildungsverordnung FeinOAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.08.2024 Bund Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.