Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/44#abs-1 (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn
Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/44#abs-2 (2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung an diesen Beteiligten kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/44#abs-3 (3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/44#abs-4 (4) Ist die Rüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch nicht anfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/44#abs-5 (5) Ist die Rüge begründet, hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies auf Grund der Rüge geboten ist.
Wird zitiert von 162 Entscheidungen zu § 44 FamFG →
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Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 23.06.2020 – 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15Zitiert von 3
- BVerfG, 16.06.2014 – 1 BvR 1443/12Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44 FamFG durch nicht am Ausgangsverfahren Beteiligte - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter fachgerichtlicher AnhörungsrügeZitiert von 5
- KG, 20.02.2019 – 22 W 43/18
- AG Steinfurt, 28.12.2022 – 10 F 298/22
- OLG Stuttgart, 29.01.2026 – 11 UF 269/25
- BGH, 17.01.2024 – XII ZB 140/22Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung; vollständiger Ausgleich von aus rechtlichen Gründen nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogener Anrechte bei einer TotalrevisionZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.03.2026 – I ZA 3/25
- OLG Brandenburg, 26.02.2026 – 13 WF 48/25
- OLG Köln, 02.02.2026 – 26 WF 121/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.