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FakO

§ 47 Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Brau- und Getränketechnologie

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/47#abs-1 (1) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Technologie der Bierbereitung: Bearbeitungszeit 180 Minuten,

2. Herstellung alkoholfreier Getränke: Bearbeitungszeit 90 Minuten,

3. Maschinenkunde und Energietechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FakO/47#abs-2 (2) Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Mikrobiologie und mikrobiologische Qualitätssicherung: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten,

2. chemisch-technische Analyse: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten.

Die jeweiligen Bearbeitungszeiten in einem Fach müssen für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gleich sein.

§ 46 § 48