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§ 47 FakO (Bayern) — Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Brau- und Getränketechnologie

Fachakademieordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Technologie der Bierbereitung: Bearbeitungszeit 180 Minuten,

2. Herstellung alkoholfreier Getränke: Bearbeitungszeit 90 Minuten,

3. Maschinenkunde und Energietechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.

(2) Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Mikrobiologie und mikrobiologische Qualitätssicherung: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten,

2. chemisch-technische Analyse: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten.

Die jeweiligen Bearbeitungszeiten in einem Fach müssen für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gleich sein.