Gesetze / Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
FahrSiLehrgZulV§ 12 Prüfungskommission
Stand: 25.06.2023
Der praktische Prüfungsteil ist von einer Prüfungskommission abzunehmen und zu bewerten, die aus drei Prüfenden besteht. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat.