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§ 12 FahrSiLehrgZulV — Prüfungskommission

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der praktische Prüfungsteil ist von einer Prüfungskommission abzunehmen und zu bewerten, die aus drei Prüfenden besteht. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat.