Gesetze / Landesrecht Sachsen / Fachlehrkräfteverordnung

FachlkVO

§ 5 Ausbildungsstätten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Ausbildungsstätten sind

1. die Schulaufsichtsbehörde sowie

2. als Ausbildungsschulen die Schulen in öffentlicher Trägerschaft und, im Einvernehmen mit ihrem Träger, die Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen, an denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tätig sind.

§ 4 § 6