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FachV-nVD§ 48 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Prüfungsausschusses
Stand: 25.08.2026
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mindestens das vorsitzende Mitglied sowie drei weitere Mitglieder anwesend sind. Im Übrigen gilt § 27 entsprechend.