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§ 3 FachV-VetD (Bayern) — Gliederung und Dauer der Ausbildung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst einen fachtheoretischen Teil und einen berufspraktischen Teil. Sie dauert 18 Monate.