Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Verwaltungsinformatik
FachV-VI§ 21 Prüferinnen und Prüfer
Stand: 25.08.2026
Die Prüferinnen und Prüfer bewerten die schriftlichen Arbeiten sowie die projektbezogenen Studienarbeiten, wirken bei der Abnahme der mündlichen Prüfung mit und überprüfen auf Antrag die automatisierte Auswertung des IT-Tests. Sie werden vom Prüfungsausschuss bestimmt.