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FachV-VI§ 22 Prüfungskommissionen für die mündlichen Prüfungen
Stand: 25.08.2026
Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bestellt der Prüfungsausschuss jeweils eine oder nach Bedarf mehrere Prüfungskommissionen. Eine Prüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern.