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§ 21 FachV-VI (Bayern) — Prüferinnen und Prüfer

Fachverordnung Verwaltungsinformatik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüferinnen und Prüfer bewerten die schriftlichen Arbeiten sowie die projektbezogenen Studienarbeiten, wirken bei der Abnahme der mündlichen Prüfung mit und überprüfen auf Antrag die automatisierte Auswertung des IT-Tests. Sie werden vom Prüfungsausschuss bestimmt.