Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit

FachV-HygKontrD

§ 11 Schriftliche Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-HygKontrD/11#abs-1 (1) Die schriftliche Prüfung umfasst je eine Aufgabe aus den in § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Modulen mit einer Bearbeitungszeit von je zweieinhalb Stunden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-HygKontrD/11#abs-2 (2) Für jedes Modul wird eine Einzelnote erteilt.

§ 10 § 12