Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit
FachV-HygKontrD§ 10 Prüfungsabschnitte
Stand: 25.08.2026
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Abschnitt.