Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

FachV-Arch

§ 31 Zuweisung zum Fachstudium

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, für das Fachstudium zu

1. die Archivinspektoranwärter und Archivinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst,

2. die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamten und Beamtinnen.

§ 30 § 32