Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 30 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/30#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er umfasst das Fachstudium und das berufspraktische Studium mit begleitendem Unterricht. Fachstudium und begleitende Unterrichtsveranstaltungen umfassen mindestens 2 400 Unterrichtsstunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/30#abs-2 (2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sieben Ausbildungsabschnitte:
1. erster Fachstudienabschnitt: 3 Monate,
2. Einführungspraktikum: 5 Monate,
3. zweiter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,
4. Hauptpraktikum: 7 Monate,
5. dritter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,
6. Abschlusspraktikum: 6 Monate,
7. vierter Fachstudienabschnitt: 5 Monate.