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§ 31 FachV-Arch (Bayern) — Zuweisung zum Fachstudium

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, für das Fachstudium zu

1. die Archivinspektoranwärter und Archivinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst,

2. die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamten und Beamtinnen.