Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung
FZV§ 27 Internetbasierte Erstzulassung
Stand: 01.09.2023
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202023/27#abs-1 (1) Die Erstzulassung eines Fahrzeuges kann internetbasiert nach dem Verfahren des § 26 nach Maßgabe der folgenden Absätze beantragt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202023/27#abs-2 (2) Nicht erforderlich sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202023/27#abs-3 (3) Bei der Antragstellung ist zusätzlich zu den Angaben nach § 26 die Nummer des Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II in das Portal einzugeben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202023/27#abs-4 (4) § 6 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt mit den folgenden Maßgaben: