Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung

FZV 2011

§ 1 Anwendungsbereich

VerkehrsrechtBund2 Entscheidungen

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

→§ 2