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§ 1 FZV 2011 — Anwendungsbereich

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.