Gesetze / Landesrecht Sachsen / Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung
FVwZuVO§ 3 Zuständigkeit nach § 88b der Abgabenordnung
Stand: 26.08.2026
Das Landesamt für Steuern und Finanzen ist für die in § 88b Absatz 1 und 2 der Abgabenordnung genannten Tätigkeiten zuständig.