Gesetze / Landesrecht Sachsen / Feststellungsprüfungsverordnung

FSPVO

§ 15 Zugelassene Hilfsmittel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Prüfungsausschuss legt die zugelassenen Hilfsmittel fest. Zugelassene Hilfsmittel sind insbesondere

1. einsprachige Wörterbücher der deutschen oder in englischsprachigen Feststellungsprüfungen der englischen Sprache,

2. elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner und

3. vom Prüfungsausschuss zugelassene Formelsammlungen.

Für das Fach Deutsch in der deutschsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 2. Für das Fach Englisch in der englischsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 3.

§ 14 § 16