nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15 FSPVO (Sachsen) — Zugelassene Hilfsmittel

Feststellungsprüfungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Prüfungsausschuss legt die zugelassenen Hilfsmittel fest. Zugelassene Hilfsmittel sind insbesondere

1. einsprachige Wörterbücher der deutschen oder in englischsprachigen Feststellungsprüfungen der englischen Sprache,

2. elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner und

3. vom Prüfungsausschuss zugelassene Formelsammlungen.

Für das Fach Deutsch in der deutschsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 2. Für das Fach Englisch in der englischsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 3.