Gesetze / Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens
FS-AuftragsV§ 3
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.