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§ 3 FS-AuftragsV

Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.