Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule

FOSO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Fachoberschulen der Fachrichtungen

1. Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,

2. Gestaltung,

3. Gesundheit und Soziales,

4. Technik sowie

5. Wirtschaft und Verwaltung.

Die Teile 2, 3, 5 und 7 sowie die §§ 18, 19 und 43 finden auf anerkannte Ersatzschulen, die als Fachoberschule geführt werden, entsprechende Anwendung.

§ 2