Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973
FMVtr1973GArt 4
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FMVtr1973G/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FMVtr1973G/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 45 Nr. 3 sowie die Protokolle für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.