Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973 FMVtr1973G Art 3 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 21.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.