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Art 3 FMVtr1973G

Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.