Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz WStBG § 11a Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung Bund Außer Kraft — § 11a ist seit 05.04.2020 nicht mehr im WStBG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. § 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch den Fonds.