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§ 11a FMStBG — Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Außer Kraft: § 11a ist seit 05.04.2020 nicht mehr im FMStBG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

§ 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch den Fonds.