Gesetze / Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
FMSASatzV 2011§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 5. Juli 2010 (BGBl. I S. 874) außer Kraft.
Änderungsverlauf
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1633)
BGBl. 2020 I S. 1633
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06.11.2015 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. November 2015 (BGBl. I 1928)
BGBl. 2015 I S. 1928
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