Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 25
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BFH, 20.04.2001 – IV R 32/00Besetzungsrüge: Keine vorschriftswidrige Besetzung des Finanzgerichts durch Verschiebung der ehrenamtlichen Richter infolge fehlerhafter Besetzung einer vorangegangenen Sitzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- BFH, 18.08.1992 – VIII R 9/92Zitiert von 3
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 – 3 K 3079/13Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter wird in jedem fünften Jahr durch den Präsidenten des Finanzgerichts aufgestellt. Er soll zuvor die Berufsvertretungen hören. In die Vorschlagsliste soll die doppelte Anzahl der nach § 24 zu wählenden ehrenamtlichen Richter aufgenommen werden.