Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 24
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BFH, 20.04.2001 – IV R 32/00Besetzungsrüge: Keine vorschriftswidrige Besetzung des Finanzgerichts durch Verschiebung der ehrenamtlichen Richter infolge fehlerhafter Besetzung einer vorangegangenen Sitzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die für jedes Finanzgericht erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern wird durch den Präsidenten so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahre herangezogen wird.