Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG 2017

§ 25 Geschäftsordnung, Befangenheit

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/25#abs-1 (1) Der Verwaltungsrat beschließt eine Geschäftsordnung, die für alle Förderkommissionen gilt. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/25#abs-2 (2) § 11 gilt für die Mitglieder der Förderkommissionen entsprechend.

§ 24 § 26