Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ersatzschulfinanzierungsverordnung
FESchVO§ 15 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Änderungsverlauf
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07.02.2015 in Kraft
umbenannt in § 15 und geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2015 (GV. NRW. S. 130), in Kraft getreten am 7. Februar 2015
GV. NRW. 2015 S. 130
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