Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Forstdienstausbildungsgesetz NRW
FDAG NRW§ 1
Stand: 13.09.2008
Dieses Gesetz regelt den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Forstdienstes und die Laufbahn des höheren Forstdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen einschließlich der Zulassungsvoraussetzungen.
Abschnitt II
Gemeinsame Vorschriften