Gesetze / Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz
FANGArt 6 § 4c
Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FANG/6-4c#abs-1 (1) Für Berechtigte, die vor dem 7. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente vor dem 1. Oktober 1996 beginnt, sind für die Berechnung dieser Rente das § 22 Abs. 3 des Fremdrentengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung und § 22 Abs. 4 des Fremdrentengesetzes in der ab dem 1. Januar 1992 geltenden Fassung sowie § 4 Abs. 5 und 7 in der am 6. Mai 1996 geltenden Fassung anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FANG/6-4c#abs-2 (2) Für Berechtigte,
wird für diese Rente einmalig zum Rentenbeginn ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten ermittelt. Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich aus der Differenz zwischen der mit und ohne Anwendung von § 22 Abs. 4 des Fremdrentengesetzes ermittelten Summe aller persönlichen Entgeltpunkte. Dieser Zuschlag wird monatlich für die Zeit des Rentenbezuges
vom 1. Oktober 1996 bis 30. Juni 1997 voll,
vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 zu drei Vierteln,
vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 zur Hälfte und
vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000 zu einem Viertel
gezahlt. Für die Zeit des Rentenbezuges ab 1. Juli 2000 wird der Zuschlag nicht gezahlt. § 88 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. § 44 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet Anwendung.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu Art 6 § 4c FANG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 16.11.2000 – B 4 RA 3/00 RFremdrentenrecht: Verfassungswidrigkeit der pauschalen Kürzung der Entgeltpunkte für nach dem FRG gleichgestellte Beitragszeiten; Vorlage an das BVerfG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BSG, 30.03.2004 – B 4 RA 24/02 RZitiert von 10
- BSG, 25.02.2010 – B 13 R 61/09 R(Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 46
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 18/99 RFremdrentenrecht: Bindung an Feststellungen im Herstellungsbescheid bei der Rentenberechnung; Aussetzung des Verfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BSG, 20.10.2010 – B 13 R 90/09 RFremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 13
- BSG, 20.10.2009 – B 5 R 38/08 RZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- SG Mannheim, 23.01.2020 – S 13 R 2797/19
- LSG NRW, 11.07.2016 – L 3 R 148/13
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2016 – L 10 R 689/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 § 4c FANG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.