Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzamtszuständigkeitsverordnung

FA-ZVO

§ 18 Spielbankabgabe, Online-Casinospielsteuer, Gewinnabgabe

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Verwaltung der Spielbankabgabe ist das Finanzamt Aachen-Stadt hinsichtlich der Spielbank Aachen, das Finanzamt Dortmund-Hörde hinsichtlich der Spielbank Hohensyburg, das Finanzamt Duisburg-Süd hinsichtlich der Spielbank Duisburg, das Finanzamt Hilden hinsichtlich der Spielbank Monheim und das Finanzamt Minden hinsichtlich der Spielbank Bad Oeynhausen zuständig. Für die Verwaltung der Online-Casinospielsteuer sämtlicher für Nordrhein-Westfalen erteilten Konzessionen ist zentral das Finanzamt Duisburg-Süd zuständig. Für die Verwaltung der Gewinnabgabe sämtlicher in Nordrhein-Westfalen gelegener Spielbanken ist zentral das Finanzamt Duisburg-Süd zuständig.

§ 17 § 19