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§ 18 FA-ZVO (Nordrhein-Westfalen) — Spielbankabgabe, Online-Casinospielsteuer, Gewinnabgabe

Finanzamtszuständigkeitsverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Verwaltung der Spielbankabgabe ist das Finanzamt Aachen-Stadt hinsichtlich der Spielbank Aachen, das Finanzamt Dortmund-Hörde hinsichtlich der Spielbank Hohensyburg, das Finanzamt Duisburg-Süd hinsichtlich der Spielbank Duisburg, das Finanzamt Hilden hinsichtlich der Spielbank Monheim und das Finanzamt Minden hinsichtlich der Spielbank Bad Oeynhausen zuständig. Für die Verwaltung der Online-Casinospielsteuer sämtlicher für Nordrhein-Westfalen erteilten Konzessionen ist zentral das Finanzamt Duisburg-Süd zuständig. Für die Verwaltung der Gewinnabgabe sämtlicher in Nordrhein-Westfalen gelegener Spielbanken ist zentral das Finanzamt Duisburg-Süd zuständig.