Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Europäische Verwaltungszusammenarbeitsverordnung
EuVwZV§ 1 Verfahren im Rahmen des Vorwarnmechanismus
Stand: 26.08.2026
Eine Unterrichtung im Sinne von Artikel 29 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 1 der Richtlinie 2006/123/EG ist unverzüglich über die fachlich unmittelbar übergeordnete Behörde an den Koordinator im Rahmen des Vorwarnmechanismus (Vorwarnkoordinator) zu leiten.