Art 68
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/68#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens von 1968, außer hinsichtlich der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, die in den territorialen Anwendungsbereich des genannten Übereinkommens fallen und aufgrund der Anwendung von Artikel 355 AEUV von dieser Verordnung ausgeschlossen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/68#abs-2 (2) Soweit diese Verordnung die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens von 1968 zwischen den Mitgliedstaaten ersetzt, gelten Verweise auf dieses Übereinkommen als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 68 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.06.2026 – KZR 29/25EuGH-Vorlage: Anwendung des Brüsseler Übereinkommens nach dem Brexit und Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen mit Drittstaaten bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.11.2012 – IX ZB 120/11, IX ZA 12/11Rechtsbeschwerde im Vollstreckbarerklärungsverfahren für ein polnisches Urteil über die Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Zustellung eines die Verteidigungsrechte des Rechtsbeschwerdeführers verletzenden Schriftstückes; dynamische Verweisung auf die EuGVVOZitiert von 2
- BGH, 30.06.2004 – VIII ZR 273/03Zitiert von 11
- BGH, 29.06.2004 – IX ZR 230/02
- EuGH, 09.10.2025 – C-540/24Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 08.02.2023 – 7 U 66/21
Zuletzt entschieden
- LG Aachen, 17.07.2015 – 6 T 44/15
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 – 14c O 143/11 U.
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 – 14c O 251/10 U.
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 68 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.