Art 50
Stand: 03.07.2026
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- OLG Hamm, 03.02.2010 – 5 WF 11/10
- BGH, 12.10.2023 – IX ZB 60/21Versagung der Anerkennung und Vollstreckung des Beschlusses eines lettischen Gerichts betreffend der Anordnung einstweiliger Maßnahmen in ein VermögenZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, kann nur ein Rechtsbehelf eingelegt werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 75 Buchstabe c mitgeteilt hat, bei welchen Gerichten ein weiterer Rechtsbehelf einzulegen ist.