Art 46
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 46
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 10.03.2022 – C-7/21
- BGH, 12.10.2023 – IX ZB 60/21Versagung der Anerkennung und Vollstreckung des Beschlusses eines lettischen Gerichts betreffend der Anordnung einstweiliger Maßnahmen in ein VermögenZitiert von 2
- OLG Hamm, 19.08.2003 – 29 W 29/03Zitiert von 1
- OLG Oldenburg, 18.11.2009 – 9 W 39/09Zitiert von 2
- BGH, 20.10.2016 – IX ZB 11/16Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung durch das Beschwerdegericht; Bindungswirkung der Ausführungen eines ausländischen Gerichts zur Tragweite eines inländischen UrteilsZitiert von 1
- BGH, 17.09.2015 – IX ZB 47/14Anerkennung eines vorläufig vollstreckbaren italienischen Urteils: Anerkennungshindernis des Verstoßes gegen den deutschen ordre publicZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.03.2026 – IX ZB 16/25Hinweispflichten des Gerichts bei ausländischen Rechtsmitteln im Vollstreckungsversagungsverfahren
- BGH, 19.02.2026 – IX ZR 103/25(Anforderungen an einen offensichtlichen Widerspruch gegen den ordre public)
- OLG Hamm, 24.07.2025 – 25 U 33/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 46 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vollstreckung einer Entscheidung wird auf Antrag des Schuldners versagt, wenn festgestellt wird, dass einer der in Artikel 45 genannten Gründe gegeben ist.