Gesetze / Erreichbarkeits-Verordnung
ErreichbV§ 6 Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Stand: 08.08.2023
Für Aufenthalte außerhalb des näheren Bereichs während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in abhängiger Beschäftigung ist keine Zustimmung erforderlich, wenn die erwerbstätige leistungsberechtigte Person
Für Aufenthalte außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Abwesenheit zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein muss. Die Mitteilung nach Satz 1 Nummer 2 soll vor dem erstmaligen Verlassen des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung der Erwerbstätigkeit erfolgen. Dem Jobcenter ist zudem mitzuteilen, auf welchem Weg während der Abwesenheit eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 6 ErreichbV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Kleve, 27.09.2022 – 4 T 82/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 27.06.2024 – 7 WF 74/23Zitiert von 1
- Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Jena, 01.06.2023 – DGH W 1/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2022 – 1 M 56/22Zitiert von 3
- OVG Bremen, 12.02.2020 – 1 LB 276/19Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG bezüglich Afghanistan bei spezifischen individuellen Einschränkungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
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