Gesetze / Erreichbarkeits-Verordnung
ErreichbV§ 6 Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Stand: 08.08.2023
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- OLG Frankfurt am Main, 27.06.2024 – 7 WF 74/23Zitiert von 1
- Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Jena, 01.06.2023 – DGH W 1/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2022 – 1 M 56/22Zitiert von 3
- OVG Bremen, 12.02.2020 – 1 LB 276/19Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG bezüglich Afghanistan bei spezifischen individuellen Einschränkungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Aufenthalte außerhalb des näheren Bereichs während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in abhängiger Beschäftigung ist keine Zustimmung erforderlich, wenn die erwerbstätige leistungsberechtigte Person
Für Aufenthalte außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Abwesenheit zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein muss. Die Mitteilung nach Satz 1 Nummer 2 soll vor dem erstmaligen Verlassen des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung der Erwerbstätigkeit erfolgen. Dem Jobcenter ist zudem mitzuteilen, auf welchem Weg während der Abwesenheit eine Kontaktaufnahme möglich ist.